Unterlassung des Besuchs bei Corona-ähnlichen Symptomen

Hiermit bestätige ich, dass ich sowie alle Ticketinhaber, für die ich buche, nur dann zum Veranstaltungsbesuch erscheinen, wenn keine Corona-ähnlichen Symptome vorhanden sind. Sollten vor Parkbesuch Corona-ähnliche Symptome auftreten, ist der Besuch des Parks untersagt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Tickets besteht nicht.